Kündigung der Dauerkarte
Um die Dauerkarte zu kündigen, muss der Vertragsnehmer sorgfältig das folgende Formular ausfüllen und abschicken. Nach Versenden des Formulars erhält der Vertragsnehmer sofort eine Bestätigung, dass die Kündigung eingegangen ist.
Bitte beachten Sie: Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Besuch der ZOOM Erlebniswelt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops der ZOOM Erlebniswelt.
Seit dem 1. März 2022 gelten geänderte Kündigungsfristen von einem Monat stichtagsgenau. Für „Altverträge“, also solche Verträge, die bereits vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, bleibt es bei der alten Rechtslage (drei Monate zum Ablauf der Gültigkeit). Die Fortgeltung des § 309 BGB a. F. für Altverträge ergibt sich aus dem zum 1. März geänderten Art. 229 § 60 EGBGB. Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate.